2012년 3월 13일 화요일

Asylwesen: SVP, FDP und CVP für Beschränkung der Reisefreiheit

Post by (ugg boots sale) Mar 2012

Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen in ihrer Reisefreiheit eingeschränkt werden. Dieser vom Bund vorgeschlagene Plan stösst bei den bürgerlichen Parteien in der Vernehmlassung auf Zustimmung. Anders sehen es SP und Grüne.
Reisende am Flughafen Zürich
Unter Asylsuchenden haben Missbrauchsfälle bei Auslandreisen laut EJPD zugenommen: Reisende am Flughafen Zürich.
Der Bund will es künftig den Asylsuchenden sowie den rund 23'300 zurzeit in der Schweiz lebenden Ausländern mit Status F (vorläufige Aufnahme) verbieten, ins Ausland zu reisen.
Ausnahmen sind beispielsweise beim Tod von Familienangehörigen oder bei «unaufschiebbaren höchstpersönlichen Angelegenheiten» vorgesehen. Damit würde die unbeschränkte Reisefreiheit, die erst im März 2010 in Kraft getreten war, bereits wieder aufgehoben.
Die derzeitige Regelung hat sich in den Worten des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) «in der Praxis als unbefriedigend erwiesen». Die möglichen Missbrauchsfälle wie mehrmonatige Aufenthalte im Heimatstaat bei gleichzeitigem Bezug von Sozialhilfe hätten zugenommen.
SVP: Immer noch «zu attraktiv»
Für die SVP greift die Revision entschieden zu kurz. So seien die Reisegründe zu vage umschrieben, die Vorschriften auch nach der Revision «viel zu attraktiv», teilt die Partei in der Vernehmlassung mit. Die Reisen seien deshalb auf 20 Tage zu begrenzen. Die Partei stört sich weiter daran, dass Reisen in den Heimatstaat in Ausnahmefällen weiter möglich sein sollen.
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Dieser Passus ist auch der FDP ein Dorn im Auge. Wenn eine Rückschaffung nicht möglich sei, solle auch die Möglichkeit einer Reise ins Herkunftsland wegfallen.
Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, bei denen eine Rückführung aber beispielsweise wegen Gefährdung nicht möglich ist.
Wie die CVP, für die «lange Reisen im klaren Widerspruch» zur Integration stehen, stützen die Freisinnig-Liberalen die Revision grundsätzlich. Die Einführung einer Bewilligungspflicht für Auslandreisen sei «zweckmässig» und behebe eine Schwachstelle, die in der Vergangenheit zu «vielen Missbrauchsfällen» geführt habe, schreibt die FDP.
SP und Grüne für mildere Variante
Hinter diesen angedeuteten Missbräuchen setzen SP und Grüne ein dickes Fragezeichen. Dazu existierten keine Zahlen, die eine Zunahme belegen würden. Die Revision sei deshalb «unverhältnismässig». Die SP bedauert, dass nicht unterschieden wird zwischen Reisen ins Heimatland und Reisen ins umliegende Ausland. Ebenso bedauert wird, dass nicht unterschieden wird zwischen Personen, die Anlass zu Missbrauchsverdacht gegeben haben und solchen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Die Partei kritisiert zudem, dass die Betroffenen für das Ausstellen einer beschwerdefähigen Verfügung erst einmal 150 Franken zu bezahlen haben.
Die Grünen schlagen eine abgestufte Regelung vor, wonach nur Reisen von mehr als 30 Tagen bewilligungspflichtig wären. Damit folgt die Partei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH). Durch diese Abmilderung liessen sich Missbrauchsfälle verhindern, die Pflege der Kontakte zu Familienangehörigen wäre aber weiterhin möglich.
Die SFH widerspricht zudem der Kritik der Bürgerlichen am Recht auf eine Reise ins Heimatland. Werde eine solche unternommen, heisse das nicht, dass die permanente Rückkehr zumutbar wäre.
Biometrischer Pass für Ausländer
Auf Druck des Bundesverwaltungsgerichts hat das EJPD im Verordnungstext festgehalten, dass auch «humanitäre Gründe» zu Auslandreisen von maximal 30 Tagen pro Jahr berechtigen sollen. Das Gericht hatte in mehreren Fällen die Nichtbewilligung einer Auslandreise als unverhältnismässigen Eingriff in die persönliche Freiheit gewertet.
Neben der Beschränkung der Reisefreiheit verlangt die Verordnungsrevision, dass Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen ein biometrischer Pass für Ausländer ausgestellt wird, sofern sie ins Ausland reisen. Wird allerdings erfolglos um Reisedokumente ersucht, muss der Betroffene eine Gebühr von 150 Franken berappen.
Wann die Verordnung in Kraft tritt, entscheidet der Bundesrat.
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