2011년 9월 9일 금요일

Geballter Protest gegen Schweizer Taxiregelung

Post by (ugg boots günstig) Sept 2011

Gegen den Beschluss des Schweizerischen Verkehrsamts, wonach ausländische Taxiunternehmer ihre Kunden nur noch an 90 Tagen im Jahr auf Bestellung vom Züricher Flughafen abholen dürfen, formiert sich massiver Widerstand.
Deutsche und österreichische Verkehrsverbände fordern gemeinsam eine freie Zufahrt ihrer Taxiunternehmer zum Züricher Flughafen. (Foto: Wikimedia, Kadellar)Als unangemessen und lebensfremd bezeichnen zahlreiche Verkehrsverbände die Entscheidung des Schweizerischen Bundesamts für Verkehr vom 13. Juli 2011, die deutschen und österreichischen Taxiunternehmern ab Mitte 2012 nur noch an 90 Tagen im Jahr das Recht einräumt, Fahrgäste auf Bestellung vom Züricher Flughafen abzuholen.
Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP, der Verband des Verkehrsgewerbes Südbaden sowie die österreichischen Fachverbände für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw in den Wirtschaftskammern Österreich und Vorarlberg haben deshalb als Interessensvertretung von insgesamt 33.500 Personenbeförderungsunternehmern gemeinsam eine Resolution verfasst und an die Schweizer Behörde geschickt.
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Darin fordern sie einen Stopp des gefassten Entschlusses und eine Rückkehr zum uneingeschränkten Zugang der westösterreichischen und süddeutschen Taxiunternehmen im Sinne der Fluggäste des Züricher Airports.
Die Tatsache, dass Flughafenzubringer und –abholdienste durch ausländische Unternehmen einer Voranmeldung bedürfen und auf 90 Tage im Jahr beschränkt werden sollen, gehe an der Lebenswirklichkeit völlig vorbei und stelle einen Rückschritt in der Liberalisierung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs dar. Das Holen und Bringen von Fahrgästen auf Bestellung sei über viele Jahrzehnte hinweg problemlos praktiziert worden und es seien keine Gründe ersichtlich, diese bewährte Praxis zu ändern.
Hintergrund des mittlerweile seit rund einem Jahr andauernden Zwists sind zwei mehr als 50 Jahre alte bilaterale Abkommen der Schweiz mit Deutschland und Österreich. Darin wird Taxifahrern aus beiden Nachbarländern die grenzüberschreitende, gewerbsmäßige Abholung von Fahrgästen am Züricher Flughafen untersagt. Jahrzehntelang wurde diese alltägliche Praxis nicht beanstandet, da die Abkommen in Vergessenheit geraten waren. Erst 2010 wurde man in der Schweiz wieder daran erinnert und hat nach langen Diskussionen im Juli 2011 die eingangs erwähnte 90-Tage-Einschränkung beschlossen.
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