2011년 9월 9일 금요일

Amtsgericht Sonthofen verhängt Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein

Post by (ugg boots günstig) Sept 2011

Er habe seine Tochter besuchen wollen, die er über alles liebt - So begründete ein in der Schweiz lebender, 27-jähriger deutscher Staatsangehöriger vor dem Amtsgericht Sonthofen, warum er im Oberallgäu ohne einen gültigen, deutschen Führerschein mit dem Auto unterwegs war.
Gericht
Die Zugreise würde zu lange dauern, erklärte der junge Mann, fast acht Stunden benötige er für die einfache Strecke. Das Pikante an dem Fall: Der 27-Jährige, der von der Mutter seiner Tochter getrennt lebt, hatte zuvor einen Sperrvermerk von seinem Schweizer Führerschein entfernt, der ein Fahrverbot für das Bundesgebiet dokumentiert. Zwar gab der Mann an, der amtliche Aufkleber sei abgefallen. Doch dieser Aussage glaubten weder der Staatsanwalt noch der Richter.

Deswegen wurde der 27-Jährige jetzt zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss er eine Geldbuße von 5000 Euro bezahlen.

Die Strafe fiel auch deswegen so hart aus, weil der Angeklagte bereits wenige Monate zuvor wegen exakt des gleichen Vergehens zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Damals war allerdings angeblich ein Arbeitsauftrag das Motiv für die Fahrt und nicht das Ziel, die Tochter zu besuchen.
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Von der Aussicht in den nächsten zwei Jahren wieder eine deutsche Fahrerlaubnis zu erwerben, muss sich der Angeklagte ebenfalls verabschieden. Der Führerschein war ihm wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz entzogen worden.
Der Angeklagte hatte bei der Verkehrskontrolle gegenüber der Polizei - ein Beamter sagte vor Gericht aus - eingeräumt, wenige Stunden vor der Fahrt einen Joint geraucht zu haben.
«Die Freiheitsstrafe dient dazu, Ihnen vor Augen zu führen, dass Ihre Tat nicht zu tolerieren ist», begründete Richter Dr. Alexander Hirschberg sein Urteil. «Man muss den Eindruck gewinnen, dass es Ihnen egal ist», sagte der Richter an den Angeklagten gerichtet. «Sie fahren, obwohl Sie wissen, dass Sie in Deutschland nicht fahren dürfen.»
Staatsanwalt in Rage
Zuvor hatte der Angeklagte den Staatsanwalt mit frechen Gegenfragen in Rage gebracht. «Der Angeklagte hat hier den schlechtesten Eindruck hinterlassen, den man hinterlassen kann», polterte der Vertreter der Anklage. «Sein Verhalten ist nicht von Reue, sondern von Aufsässigkeit geprägt.»
Das honorierte auch der Richter nicht: «Sie sind nicht verpflichtet, hier Reue zu zeigen, aber es wäre zu Ihren Gunsten gewesen», sagte Hirschberg. Er schloss sich mit seinem Urteil der Forderung des Staatsanwaltes an und beließ es nicht bei einer Freiheitsstrafe: «Die Geldbuße ist zwingend erforderlich, weil Sie sich hier als notorischer Rechtsbrecher erwiesen haben.» Der Angeklagte nahm das Urteil an.
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