Post by (ugg boots günstig) Sept 2011
Ab Mittwoch steht Carl Hirschmann vor dem Zürcher Bezirksgericht. Die Vorwürfe gegen den einstigen Party-König wiegen schwer. Auszüge aus der Anklageschrift.
Carl Hirschmann muss sich vor Gericht verantworten. Laut Anklageschrift werde dem Millionenerben sexuelle Nötigung, unwissentliche sexuelle Handlungen mit Kindern, Tätlichkeit und Körperverletzung vorgeworfen.
So soll Hirschmann 2005 eine Frau mit Gewalt zum Oralsex gezwungen haben. Der Vorwurf: «Sexuelle Nötigung».
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Drei Jahre später soll er eine weitere Frau in seinem Zürcher Club Saint Germain zum Oralsex gezwungen haben. Auch diesmal soll er handgreiflich geworden sein. Sein mutmassliches Opfer habe Verletzungen im Gesicht und an den Beinen davongetragen wie Hauteinblutungen und Hautunterblutungen. Der Vorwurf: «Sexuelle Nötigung und Körperverletzung».
Gegenüber einer weiteren Frau soll Hirschmann gewalttätig geworden sein. 2009 habe er sie mehrmals mit dem Fuss gegen den Kopf und die Bauchgegend getreten – weil sie angeblich nicht verraten wollte, mit wem sie telefoniert hatte. Zur Beruhigung soll Hirschmann der mutmasslich Geschädigten ein Schlafmittel verabreicht haben. Der Vorwurf: «Körperverletzung, Nötigung und Tätlichkeiten».
Weiter soll er im Jahre 2010 mit einem damals 15-jährigen Mädchen mehrmals sexuellen Kontakt gehabt haben. Zwar erzählte die Klägerin, sie sei 17 Jahre alt, doch angeblich habe sich Hirschmann nicht mit einem Ausweis von ihrem Alter überzeugen wollen. Der Vorwurf: «Sexuelle Handlungen mit Kindern».
Carl Hirschmann bestreitet sämtliche Anklagepunkte. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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