Post by (hollister deutschland) Feb 2012
Das deutsch-eidgenössische Steuerabkommen hat große Schlupflöcher.
Ein Bestandteil des Abkommens ist eine Abgeltungsteuer für deutsche Vermögen auf Schweizer Banken. Schweizer Privatbankiers hatten die Idee. Mit diesem Entgegenkommen wollten sie den Kern des heimischen Bankgeheimnisses retten. Kenner der Einzelheiten waren bloß erstaunt, dass die deutsche Bundesregierung das Abkommen in dieser Form mit den eingebauten Schlupflöchern im vergangenen Sommer unterzeichnete. Schließlich hatte ich selbst über alte Kontakte zu schweizerischen Unterhändlern wie auch öffentlich darauf hingewiesen, dass dort Ausweichmöglichkeiten eingebaut waren.
Jahrelang hatten Schweizer Banken deutschen Kunden systematisch zur Steuerflucht verholfen, und die Regierung hatte das Schweizer Bankgeheimnis hartnäckig als »unverhandelbar« deklariert. Von den 330 Schweizer Banken hatten sich indes nur etwa 30 bis 40 aktiv und systematisch an der Steuerfluchthilfe beteiligt, namentlich die beiden Großbanken UBS und Credit Suisse, 13 Privatbanken und ein Dutzend weiterer ausländischer Bankniederlassungen in der Schweiz. Zu den beteiligten Privatbanken gehörte auch die jüngst unter amerikanischer Sanktionsdrohung aufgespaltete St. Galler Bank Wegelin, deren oberster Chef und Teilhaber, Konrad Hummler, einer der politisch einflussreichen Hardliner bei der Verteidigung der Steuerflucht aus dem Ausland war. Zitat: »Wer Steuern zahlt, ist dumm.« Die Großzahl der Inlandsbanken war und ist jedoch kaum an der systematischen Annahme ausländischer Vermögen beteiligt. Laut einer Schätzung der Finanzmarktanalyse-Firma Helvea waren im Jahr 2010 rund 280 Milliarden Franken Vermögen aus Deutschland auf Schweizer Banken, davon 193 Milliarden Schwarzgeld und 87 Milliarden deklarierte Vermögen. Das sind Schätzungen.
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Das Abkommen ist während fast zwei Jahren ausgehandelt worden. Der 44-seitige Text liegt den Parlamenten in Deutschland und der Schweiz vor. Es lässt sich grob in zwei Teile aufteilen: erstens eine Regelung für die bisherigen Fluchtvermögen und »Altlasten«. Zweitens eine Zukunftsregelung über Besteuerung und über die Amtshilfe zwischen den Steuerbehörden. Der rückblickende Teil des Abkommens sieht eine Art Amnestie-Abgabe vor: Die Banken müssen für jeden deutschen Kunden die Vermögensbestände für die vergangenen zehn Jahre aufrechnen und darauf je nach Aufenthaltsdauer eine pauschale Abgabe von 19 bis 34 Prozent des Kapitalstocks abliefern, die an den deutschen Staat als Entgelt für die bisherigen Steuerverluste überwiesen wird. Im Durchschnitt rechnet man mit einer Amnestieabgabe von 20 bis 25 Prozent des Kapitalstocks. Dies könnte dem deutschen Bund und den deutschen Ländern potenziell 20 bis 30 Milliarden Franken Nachsteuern einbringen. Der deutsche Finanzminister stellte mindestens 10 Milliarden Euro in Aussicht.
Nun aber kommt das Schlupfloch im Abkommen: Diese Amnestieabgabe soll nur dann erhoben werden, wenn das deutsche Vermögen beim Inkrafttreten des Abkommens (vorgesehen war der 1. Januar 2013 oder einige Monate später) noch auf den Schweizer Banken liegt. Wer vorher abhaut und das Vermögen nach Singapur oder in die Karibik verschiebt oder wer es von der Bank zu einem privaten schweizerischen Vermögensverwalter verschiebt, zahlt nichts! Der deutsche Steuerflüchtling kann also durch Vermögensabzug eine Abgabe von 20 bis 25 Prozent aufs Kapital sparen. Er hat seit der Unterzeichnung im vergangenen Jahr insgesamt 16 Monate oder mehr Zeit, ungestraft abzuhauen.
Zwar haben die deutschen Unterhändler das Problem gesehen und zunächst auch die Meldung jedes einzelnen Kunden verlangt, der sein Vermögen aus Europa abzieht. Doch die Schweizer Unterhändler und ihre Beaufsichtiger in der Privatbankierszene kämpften mehr als sechs Monate lang verbissen für die Steuerflüchtlinge. Der Kompromiss: Es soll über alle Banken eine Kautionssumme von zwei Milliarden Franken geben – und bloß eine summarische Mitteilung an Deutschland über die Kapitalabflüsse.
Jeder Bankier kann also dem deutschen Kunden die Schließung seines Kontos in der Schweiz und die Verschiebung des Vermögens auf ein Konto derselben Bank in Asien empfehlen, legal und bestenfalls summarisch nachprüfbar. Gewisse Schweizer Banken bauten ihre Niederlassungen in Singapur und anderen asiatischen Finanzplätzen auch aus. Ein Transfer in Bankfilialen außerhalb der Reichweite deutscher Abkommen ist auch keine abwegige Strategie. Einige werden sie unglücklicherweise wohl anwenden.
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