2011년 5월 20일 금요일

Kein Asyl für uigurischen Guantánamo-Häftling

Post by (ugg boots günstig) May 2011

Weil ein ehemaliger Häftling aus dem Gefangenenlager Guantánamo vorübergehend vom Inselstaat Palau aufgenommen wurde, erhält er nun kein Asyl in der Schweiz. Mit dieser Begründung weist das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde des Mannes ab.
Uiguren hinter Gittern im Camp Iguana in Guantánamo auf Kuba.
Als die Entlassung aus dem Gefängnis kurz bevor stand – Uiguren im Camp Iguana in Guantánamo auf Kuba im Juni 2009. keystone
2007 wurde ihm von den US-Militärbehörden mitgeteilt, dass er das Gefängnis auf Kuba verlassen dürfe. Weil eine Rückkehr nach China nicht in Frage kam, stellte er 2008 ein Asylgesuch in der Schweiz, das vom Bundesamt für Migration kurz darauf abgewiesen wurde.
Er gelange dagegen ans Bundesverwaltungsgericht und liess diesem 2009 mitteilen, dass ihm mittlerweile zusammen mit fünf weiteren Uiguren vom pazifischen Inselstaat Palau ein provisorisches Bleiberecht angeboten worden sei, das er in Anspruch genommen habe. An seinem Asylgesuch halte er gleichwohl fest.
Zwei Uiguren aus Guantánamo hat die Schweiz 2010 aufgenommen. Lesen Sie hier mehr.
(mbt schweiz)
Kein Schutzbedürfnis mehr
Die Richter in Bern haben seine Beschwerde nun abgewiesen. Der Entscheid ist endgültig. Laut Gericht hat der Mann mit seiner provisorischen Aufnahme in Palau kein aktuelles Schutzbedürfnis mehr, das eine Asylgewährung in der Schweiz rechtfertigen könnte.
Der Uigure hatte unter anderem argumentiert, dass er in Palau nur mangelhafte medizinische Versorgung erhalte. Gemäss dem Urteil macht er indessen keine schweren Gesundheitsprobleme geltend.
Da er dem Transfer nach Palau zugestimmt habe, sei auch nicht anzunehmen, dass er in Guantánamo schwer traumatisiert worden sei.
Von Kopfgeldjägern verkauft
Keine Rolle dürfe weiter spielen, dass die Schweiz mehr Erfahrung bei der Integration von Flüchtlingen aufweise und über bessere Strukturen verfüge.
Dies treffe zwar zu, mache aber den weiteren Verbleib auf Palau nicht unzumutbar. Die Schweiz hat bisher zwei uigurische Guantánamo-Häftlinge aufgenommen, die im Jura leben.
Der Mann ist gemäss seinen Angaben 2001 aus China geflohen, weil er wegen der Teilnahme an einem Protest für die Sache der Uiguren steckbrieflich gesucht worden sei. Er flüchtete zunächst nach Afghanistan und später nach Pakistan. 2002 hätten ihn Kopfgeldjäger an die Amerikaner verkauft, die ihn nach Guantánamo verfrachteten.
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